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(Angaben gemäß § 5 TMG)

Tanja Martens

Praxisanschrift:
Ibbenbürener Str. 7
49497 Mettingen

Telefon: 0176 - 55780797
E-Mail: info@tanja-martens.de

Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Heilpraktikerin für Psychotherapie (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland, Landrat Kreis Steinfurt).

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Gesundheitsamt Steinfurt.
Anschrift: Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt

Berufliche Regelung durch:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Heilpraktikergesetz) und 1. Durchführungsverordnung (DVO) zum Gesetz über berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.

Nachzulesen im Internet: (letzter Stand 04.2021)
http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/__2.html

Verband:
Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.

Berufsordnung des o. a. Verbandes nachzulesen im Internet unter:
https://www.vfp.de/verband/berufsordnung.html

Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß §4 Nr. 14 UStG befreit.

Bildernachweis, Quelle:
selbst gemachte Bilder.

Berufshaftpflichtversicherung: Provinzial
Provinzial

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Heilmittelwerbegesetz

Der Anbieter weist aus rechtlichen Gründen besonders darauf hin, dass bei keiner der angebotenen Methoden ein Heilungsversprechen zugrunde liegt, bzw. Linderung oder Verbesserung einer Erkrankung  garantiert oder versprochen wird. Alle aufgeführten Behandlungsverfahren können ärztliche Diagnose und Behandlung nicht ersetzen.

Rechtliche Hinweise

Die Gewährung der Vergütung bei einem Heilpraktiker für die Psychotherapie ist nicht von einem Heilerfolg abhängig. Ein Heilungserfolg kann vorab nicht mit absoluter Sicherheit garantiert oder zugesichert werden. Es besteht jedoch seitens des Heilpraktikers die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der eigenen Fertigkeiten, fachlicher Kenntnisse, sowie der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Klient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).

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